
Hier findet ihr spezielle Infos für Mitglieder
Kaum hat ein neues Jahr begonnen, da stören auch schon die leeren Felder in der aktuellen Spalte - im Beitragsnachweis des Taucherpasses. Auch wenn die Beiträge noch gar nicht bezahlt wurden, da Ihr dem UCO eine Einzugsermächtigung für fällige Mitgliedsbeiträge erteilt habt, könnt Ihr sie Euch dennoch bereits quittieren lassen.
Gebt dazu einfach Euren Pass an einem Clubabend einem Vorstandsmitglied, dann könnt ihr i. d. R. am gleichen Abend den Pass frisch gestempelt wieder entgegen nehmen.
Alle Studenten und Schüler (über 18) legen bitte einen aktuellen Ausbildungsnachweis mit bei (sofern noch nicht geschehen), der ermäßigte Beitrag kann andernfalls nicht weiter gewährt werden.
Und wer es nicht sofort schafft, seinen Pass zu aktualisieren, braucht nicht in Panik zu geraten, Mitgliedschaft und Versicherung erlöschen dadurch keinesfalls! Einzig der Nachweis der Mitgliedschaft wird Euch bei fehlendem Stempel erschwert. ___________________________________________________________________
Tauchflaschen füllen wann man will !
Neben der Möglichkeit, zu den normalen Clubabenden eure leeren Tauchflaschen füllen zu lassen, bietet der Club auch eine Möglichkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit eure Flasche zu füllen. Dazu bekommt ihr bei unserem Hausmeister Ansgar Kray gegen Pfand einen Transponder, mit dem ihr in den Kellervorraum und die Füllecke gelangt. Nach einer Einweisung und Freischaltung könnt ihr eure eigenen Flaschen auch an Wochenenden oder mitten in der Nacht füllen. Und wir haben auch eine 300bar-Füllanlage, für die dieses gilt.
Es sollte klar sein, dass eure Flaschen auf ordnungsgemäße TüV-Freigabe überprüft sind. Nitrox ist allerdings nur an den Clubabenden zu bekommen.
"Verdiente" Mitglieder können die oberen Clubräume für eigene Veranstaltungen nutzen. Mit "verdient" ist hier gemeint, dass er/sie sich im Vereinsleben als zuverlässig erwiesen hat. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Verantwortung für die doch erheblichen Werte des Vereinsvermögens bspw. nicht jemandem anvertrauen können, der gerade mal zwei Monate die Mitgliedschaft besitzt. Vorzugsweise gilt die Vermietung also für Mitglieder, die sich bereits ehrenamtlich für unseren Verein eingesetzt haben.
Die freien Termine und die Vermietung selbst wird über unsere Hausverwalterin Elisabeth Kray abgewickelt. Mieten können natürlich nur Mitglieder für sich selbst (eine Anmietung stellvertretend für jemand anderes ist ausgeschlossen)! Das Clubmitglied ist dann auch dafür verantwortlich, dass die Clubräume am nächsten Tag wieder sauber und in einwandfreiem Zustand an unseren Hausverwalter (oder seinen Stellvertreter) übergeben werden. Für mögliche Mängel muss vorab eine Kaution hinterlegt werden.
Die Mietbedingungen und den Mietvertrag könnt ihr hier einsehen.
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Bei der Bootswerft Conrad Pischel hatten wir für unsere Extrawünsche ein offenes Ohr gefunden. Nun haben wir ein Boot, dessen Boden wegen des Gerätetransports 50% stärker laminiert ist als sonst üblich (Strandschätzchen sind nun mal leichter als Taucher). Zusätzliche Griffe und Leinen sind auch da wo wir sie brauchen und Spitze ist die Seetauglichkeitsklasse „B“, die zweithöchste. Nach dem Beschluss der Jahreshauptversammlung heißt unser Boot SISU.
Für Clubveranstaltungen war SISU bereits im Einsatz, für die private Nutzung sind die Ausleihmodalitäten noch in der Ausarbeitung.
Die Nutzung ist für Clubmitglieder grundsätzlich kostenlos, eine kleine Spende zu den Instandhaltungskosten etc. nehmen wir aber gerne entgegen!
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Für diverse Transporte, wie z. B. unseres mobilen Kompressors, besitzt der UCO einen eigenen, zugelassenen Anhänger.
Und damit dieser schmucke Anhänger nicht zu selten zum Einsatz kommt, bietet der UCO Euch die Möglichkeit, ihn für Eure privaten Transporte zu verwenden. Also, wenn Ihr mal wieder einen Kühlschrank oder ein Klavier zu transportieren habt fragt beim Vorstand an. Der Westfalia-Hänger (Plane/Spriegel) hat bei einer Höhe von 2,20 m eine Ladefläche von ca. 3,80 m x 1,50 m und darf mit 420 kg beladen werden.
Der Clubanhänger wird zwar regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüft; dies entbindet aber den Leiher nicht, die Verkehrssicherheit vor der Benutzung noch einmal zu überprüfen. Da der Hänger ungebremst ist, ist unbedingt die maximale Beladung des Hängers und die zulässige Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs einzuhalten.
Die Nutzung ist für Clubmitglieder grundsätzlich kostenlos, eine kleine Spende zu den Instandhaltungskosten etc. nehmen wir aber gerne entgegen!
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